Kulturbüro Rheinland-Pfalz

Seminarbeschreibung

Vertrag und Haftung bei Kulturveranstaltungen

Was, wenn Dinge anders laufen als geplant
Ein Kulturveranstalter begibt sich in zahlreiche Geschäftsbeziehungen und übernimmt Haftungsrisiken: gegenüber Geldgebern, Lieferantinnen und Vermietern von Veranstaltungsräumen. Was ist bei Unzuverlässigkeit des Lieferanten oder eines Dienstleisters zu tun? Was passiert bei Programmänderungen, Verschiebungen, Umbesetzungen, Ausfällen? Wie ist es mit Rückforderungen von Eintrittsgeldern? Schließlich droht der Veranstalterin die Verantwortlichkeit für Sach- oder Körperschäden, wenn ein Musikinstrument »verschwindet« oder jemand über ein Kabel stolpert und sich den Arm bricht.

Inhalte

» Vertragliche und außervertragliche Verantwortlichkeit des Veranstalters
» Die unzuverlässige Lieferantin
» Das gestörte Engagement des Mitwirkenden (Ausfall, Verspätung oder geminderte Leistung des Mitwirkenden/Organisationsfehler des Veranstalters)
» Helferinnen und Dienstleister (z. B. schlechte Qualität von Ton- oder Lichttechnik/nachträgliche Verringerung des bestellten Leistungsumfangs)
» Die Beziehung zum Vermieter der Veranstaltungsräume
» Das unzufriedene Publikum (Erstattung von Eintrittsgeldern/Ersatz weiteren Aufwandes/ Haftung für Unglücke)

Veranstaltungsort

Galappmühle

An der Galappmühle 3
67659 Kaiserslautern

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Auf einen Blick

  • Dienstag, 01.10.2024, 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
  • Galappmühle, Kaiserslautern
  • Max. 18 Teilnehmende
  • Teilnahmegebühr: 100,00 €
  • Verpflegung ohne Übernachtung:
    15,00 €

Referent

Prof. Dr. jur. Christoph Becker
Universität Augsburg, Autor diverser Bücher und Fachbeiträge zum Thema Vertragsrecht
Kulturbüro Rheinland-Pfalz · C.-S.-Schmidt-Str. 9 · 56112 Lahnstein
info[at]kulturbuero-rlp.de · Tel. 02 62 1 . 62 31 5 – 0