Ein Kulturveranstalter begibt sich in zahlreiche Geschäftsbeziehungen und übernimmt Haftungsrisiken: gegenüber Geldgebern, Lieferantinnen und Vermietern von Veranstaltungsräumen. Was ist bei Unzuverlässigkeit des Lieferanten oder eines Dienstleisters zu tun? Was passiert bei Programmänderungen, Verschiebungen, Umbesetzungen, Ausfällen? Wie ist es mit Rückforderungen von Eintrittsgeldern? Schließlich droht der Veranstalterin die Verantwortlichkeit für Sach- oder Körperschäden, wenn ein Musikinstrument »verschwindet« oder jemand über ein Kabel stolpert und sich den Arm bricht.